KAPITEL 03 · PRAXIS-SCHWERPUNKT & AUSFÜHRUNG
Was darf NICHT in den Standard-Container? So vermeiden Sie teure Fehlwürfe
In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Bauherren oder Helfer auf der Baustelle in bester Absicht Materialien in den Bauschutt werfen, die zwar „wie Stein aussehen“, im Recyclingzentrum jedoch als schwerwiegende Störstoffe gelten. Wird ein Fehlwurf beim Abkippen festgestellt, wird die gesamte Fuhre (oft 10 bis 12 Tonnen!) von günstigem Bauschutt auf teuren Baumisch- oder Gipsabfall hochgestuft. Das kann die Deponiekosten vervielfachen.
Die Ytong- und Gips-Falle im Bauschutt: Porenbeton (Ytong / Gasbeton), Gipskartonplatten (Rigips), Gipsdielen und Gipsputz dürfen niemals in den mineralischen Bauschuttcontainer! Diese Baustoffe enthalten hohe Mengen Calciumsulfat. Gelangt Sulfat in das Recycling-Korn und kommt später im Pflasterunterbau mit Zement und Feuchtigkeit in Kontakt, kommt es zum gefürchteten Ettringit-Treiben – das Material dehnt sich kristallin aus und sprengt gepflasterte Einfahrten und Terrassen von unten auf. Entsorgen Sie Ytong und Rigips daher stets separat oder im Baumischabfall.
Gefährliche Sonderabfälle nach § 48 KrWG: Streng verboten in Standardcontainern sind Asbestzementplatten (Eternit / Wellasbest aus alten Dächern und Lauben in Caputh, Ferch oder Werder – Demontage nur nach TRGS 519 in staubdichten Big-Bags), alte künstliche Mineralfaser bzw. Glaswolle vor Baujahr 2000 (KMF in reißfesten Säcken) sowie teerhaltige Dachpappe und Bitumenbahnen. Auch flüssige Farben, Lacke, Altöle, Autobatterien und Elektrogeräte gehören nicht in den Baucontainer, sondern in die kommunale Schadstoffsammlung.
Praxis-Tipp zu Füllhöhe & Gesamtgewicht: Bei schweren mineralischen Gütern wie Erdaushub (ca. 1,6 t/m³) oder Betonbruch (ca. 1,7 t/m³) ist nicht das Behältervolumen der begrenzende Faktor, sondern die gesetzliche Nutzlast unseres Lkw im Straßenverkehr (StVZO). Befüllen Sie Container für Bauschutt und Boden daher stets maximal bis zur vereinbarten Füllmarkierung (meist 6–8 m³ bzw. ca. 10–12 Tonnen Nutzlast). Für alle Fraktionen gilt: Nur bündig bis zur Oberkante der Seitenwand laden – überstehendes Ladegut darf wegen Steinschlaggefahr nicht transportiert werden.