RECHTLICHES & PRAXISTIPPS ZUR AUFSTELLUNG
Aufstellung auf Privatgrund vs. Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum.
Genehmigungsfrei auf Privatgrund: Am unkompliziertesten steht Ihr Abrollcontainer direkt auf Ihrem Grundstück – in der Hofeinfahrt, auf dem Stellplatz oder im Vorgarten. Hierfür ist weder in Schwielowsee oder Werder (Havel) noch in Potsdam eine behördliche Genehmigung erforderlich, und die Hecktüren bleiben frei zugänglich.
Sondernutzung auf öffentlichem Straßenland: Muss der Container auf Gehwegen, Parkstreifen oder der Fahrbahn abgestellt werden, ist vorab eine verkehrsrechtliche Anordnung (Sondernutzungserlaubnis) der zuständigen Kommune erforderlich. Unsere Container verfügen selbstverständlich über die vorgeschriebenen rot-weißen Warnmarkierungen nach DIN 67520 / RSA 21.
Schutz von Schächten und Wurzeln: Achten Sie am Stellplatz darauf, dass sich unter den Auflagepunkten keine Kunststoff-Schachtdeckel, flachen Bewässerungsrohre oder empfindlichen Baumwurzeln befinden.